AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der Ricciardi Treuhand GmbH
Allgemein
Diese AGB sind für sämtliche Offerten, Lieferungen von Produkten und Leistungen der Ricciardi Treuhand GmbH (RT) anwendbar und bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über die Lieferung von Produkten und Leistungen von RT.
Offerten
Offerten von RT bleiben bis zu deren Auftragsbestätigung durch RT unverbindlich. Sämtliche Angaben zu Lieferterminen, Leistungen und Waren (wie z.B. technische Daten, Beschreibungen, Bilder, Planungshilfen, Mass- und Gewichtsangaben sowie Verpackungseinheiten) dienen rein informativen Zwecken und stellen auch nach der Auftragsbestätigung durch RT keine Zusicherungen dar.
Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken ohne MwSt und sind unverbindlich. RT behält sich vor, Preisänderungen ohne vorherige Anzeige jederzeit vorzunehmen. Für Kleinmengen wird ein Kleinmengenzuschlag verrechnet.
Verpackung
Die Verpackung mit Ausnahme von Mehrweggebinde (Gitter, Behälter, etc.) wird verrechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Mehrweggebinde werden leihweise abgegeben und bei fehlender oder beschädigter Rückgabe dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt. Mehrwegkabelrollen (Bobinen) werden maximal 30 Tage leihweise zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie vollständig in Rechnung gestellt.
Transport / Versand
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt in demjenigen Zeitpunkt, in welchem sich die Produkte im Transportfahrzeug befinden. Insbesondere für Bruch oder Beschädigung auf dem Transportweg wird kein Ersatz geleistet. RT kann Teillieferungen vorsehen, welche separat verrechnet werden.
Lieferungen durch RT können auch ausserhalb der Geschäftszeiten erfolgen. Falls der Kunde die Lieferung nicht erhalten hat, muss er dies RT mitteilen. Diese Mitteilung muss innerhalb von 5 Arbeitstagen bei RT zugegangen sein, ansonsten die Lieferung als zugestellt gilt.
Rechnungen
Rechnungen sind nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn bei RT nicht innert 10 Tagen ab Zugang der Rechnung eine schriftliche Beanstandung eingetroffen ist.
Zahlungsbedingungen
10 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gerät er ohne weiteres in Verzug. RT ist bei nicht fristgerechter Bezahlung berechtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher offener Beträge inkl. Verzugszinsen (1% pro Monat) sowie Mahngebühren (CHF 50.00 pro Mahnung) und Inkassogebühren einzufordern.
RT gewährt Rabatte, Spesen, Steuern, Zölle, Gebühren etc. und akzeptiert Verrechnungen nur bei fristgerechter Zahlung des Kunden. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Kunden ist RT berechtigt, die Zahlung des Bruttobetrags zu fordern.
Mängelrügen
Der Kunde verpflichtet sich die Lieferung sofort nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen über Lieferungen und Leistungen sind schriftlich an RT zu melden. Die Lieferung gilt als angenommen, wenn bei RT keine schriftliche Mängelrüge innerhalb einer Frist von 3 Tagen eingetroffen ist.
Garantie
RT gewährt dem Kunden Garantieleistungen nur im Umfang und nach Massgabe der Herstellerangaben (insbesondere Garantiebedingungen und Garantiezeiten), die der Lieferant von RT mitgeteilt hat. Weitere Leistungen sind ausgeschlossen.
Haftung
RT schliesst jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung im Zusammenhang mit Produkten, Dienstleistungen und weiteren Leistungen, soweit gesetzlich zulässig, aus. Insbesondere haftet RT nicht für unmittelbare und mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenen Gewinn, sowie für Verzugsschäden. Sodann ist die Haftung für Hilfspersonen und Nebenunternehmer ausgeschlossen.
RT schliesst im Speziellen jegliche Haftung bei Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Leistungen für ein konkretes Bauvorhaben, insbesondere für die Eignung und Menge, soweit gesetzlich zulässig aus. RT stützt sich zudem bei Beratungs-, Planungs- oder ähnlichen Leistungen auf Angaben des Kunden und lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit dessen Ausführung ab.
Haftung bei Planungshilfen für Photovoltaikanlagen
RT schliesst im Speziellen jegliche Haftung bei Planungshilfen für Photovoltaikanlagen, insbesondere für die Eignung und Menge, soweit gesetzlich zulässig aus. RT stützt sich zudem bei Planungshilfen für Photovoltaikanlagen auf Angaben des Kunden und lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit dessen Ausführung ab.
Der Kunde hat insbesondere die Wechselrichterauslegung, den Anschluss der Anlage und die Verbindung der elektrischen Komponenten vor Auftragsvergabe mit dem örtlichen Netzbetreiber abzustimmen und sich diese bestätigen zu lassen. Die angebotenen Mengen für DC-Leistungen und Gestellanordnungen sind Richtwerte, die auf den Angaben des Kunden beruhen. Werden RT keine detaillierten Angaben mitgeteilt, werden hiervon abweichende Masse, Mengen und aussergewöhnliche Gestellanordnungen gesondert berechnet. Mit Auftragsvergabe des Kunden an RT wird die Festigkeit und Statik der Dacheindeckung und Dachkonstruktion durch den Kunden bestätigt.
Immaterialgüterrechte / technische Angaben
Alle Immaterialgüterrechte, welche insbesondere aber nicht ausschliesslich an Bildern, Grafiken, Texten, physischen Erzeugnissen oder Webseiten bestehen, liegen bei VH oder deren Partnern. Eine Nutzung der Immaterialgüterrechte ohne ausdrückliche Zustimmung durch RT ist nicht gestattet.
Der Kunde verpflichtet sich, technische Angaben vertraulich zu behandeln.
Retouren
RT kann nur neuwertige und ungebrauchte Lagerware in Originalverpackung zurücknehmen. Nicht Lagersortiment, Spezialanfertigungen, Produkte mit geöffnetem Gütesiegel sowie Produkte mit Positionswert unter CHF 20.00 können nicht retourniert werden. Retouren werden nur innerhalb von 5 Tagen aufgrund einer vorausgehenden Vereinbarung und unter Abzug eines Unkostenanteils angenommen. In jedem Falle ist die Lieferscheinkopie beizulegen. Andernfalls wird die Retoure nicht bearbeitet.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von RT. Der Kunde muss alle notwendigen Vorkehrungen zu deren Schutz und sicheren Aufbewahrung treffen.
Abänderung der AGB
Diese AGB gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis erfordert ebenfalls Schriftlichkeit.
RT kann diese AGB jederzeit ändern, muss aber den Kunden in geeigneter Form darüber benachrichtigen. Wenn der Kunde solchen Änderungen nicht binnen einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung von RT schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als vom Kunden angenommen.
Anderslautende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von der RT ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Verträge zwischen RT und dem Kunden unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Winterthur.
Ricciard Treuhand GmbH, Januar, 2020